| Ausschüsse und Gremien |
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Die Ausschüsse des Bundestages sind Organe des ganzen Parlaments. Ihre Zusammensetzung regelt sich deshalb nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen, die sich ihrerseits darüber verständigen, wie viele Ausschüsse eingesetzt werden, welche Aufgabengebiete sie erhalten und wie viele Mitglieder sie zählen sollen.
Von der Verfassung vorgeschrieben ist die Einsetzung des Auswärtigen Ausschusses, des EU-Ausschusses, des Verteidigungs- und des Petitionsausschusses. Die Verhandlungen des Bundestages werden in den Ausschüssen vorbereitet. Die Beratungen werden von federführenden und mitberatenden Ausschüssen durchgeführt. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass die Ausschüsse "zu baldiger Erledigung der ihnen überwiesenen Aufgaben verpflichtet" sind. Zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage können eine Fraktion oder 5% der Mitglieder des Bundestages verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder den Berichterstatter dem Bundestag einen Bericht über den Stand der Beratung erstattet. Werden Vorlagen an mehrere Ausschüsse überwiesen, sollen die beteiligten Ausschüsse mit dem Federführenden eine angemessene Frist zur Übermittlung ihrer Stellungnahme vereinbaren.
In den Ausschüssen kommen die Experten der Fraktionen und Gruppen zusammen.
In den Ausschüssen werden, im Beisein der Regierungs- und der Bundesratsvertreter Gesetzentwürfe untersucht und die Gegensätze zwischen Regierung und Opposition, soweit möglich, ausgeglichen. |

In der laufenden Legislaturperiode hat das Parlament 22 ständige Ausschüsse eingesetzt, denen zwischen 15 und 42 ordentliche Mitglieder und eine gleiche Anzahl von Stellvertretern angehören.